Bild: Chor © Madrigalchor Millrath

Satzung


Chorverband Düsseldorf E.V.

§ 1 – Name und Sitz des Vereins

 

1. Der Verein ist unter dem Namen Chorverband Düsseldorf e.V. im Vereinsregister des Amtgerichtes Düsseldorf eingetragen. [...]

 

2. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf.

 

§ 2 – Zweck des Vereins

 

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur insbesondere die Verbreitung und Pflege des Singens in der Gemeinschaft.

 

Er wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:

 

  • Veranstaltung und Unterstützung von öffentlichen Gemeinschaftskonzerten und Auftritten mehrerer Chöre;
  • Übernahme von Verwaltungs- und Ehrungsaufgaben;
  • Durchführung und Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen;
  • Förderung der Jugendarbeit der Chöre auch in Schulen;
  • Öffentlichkeitsarbeit für das Singen im Chor, insbesondere durch eigene Medien;
  • Unterstützung und Förderung der Chöre zum Erreichen ihrer Ziele z.B. bei den
  • Dachverbänden Deutscher Chorverband e.V. und ChorVerband NRW e.V.;

 

2. Der Chorverband Düsseldorf erfüllt damit eine kulturelle und bildungsrelevante

Gemeinschaftsaufgabe.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

1. Der Chorverband Düsseldorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

 

[...]

 


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Satzung des Chorverbandes Düsseldorf e.V.
Satzung_CVD_2023.pdf
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