Bild: Chorkonzert © Morris Willner

Mitgliederbereich


Konzertmitteilung

// Voraussetzung für städtische Chorförderung // bis spätestens 20. des Vorvormonats // beim Chorverband Düsseldorf //

Bitte nutzen Sie unser Online-Formular: KONZERTANMELDUNG

Beispiel: Ihr Konzert, für das Sie eine städtische Kulturförderung über den Chorverband Düsseldorf e.V. in Anspruch nehmen wollen, findet im Juli 2018 statt = Ihre Konzertmitteilung muss bis zum 20. Mai 2018 beim Chorverband Düsseldorf e.V. eingegangen sein.


Zuschussanträge

// für städtische Chorförderung // bis spätestens 30. September für das laufende Jahr // beim Choverband Düsseldorf //

Bis auf Weiteres erhalten Sie diese Anträge ausschließlich über unsere Geschäftsstelle.


Ehrungsanträge

// für Chöre, Sänger und Vorstände // bis spätestens 31. Mai für Jubiläen im laufenden Jahr // beim Chorverband Düsseldorf //

Download
Formular zur Beantragung von Ehrungen
Ehrungsantrag 2024.doc
Microsoft Word Dokument 32.5 KB

GEMA-Meldungen

// für alle Chorveranstaltungen, sofern der eigene Chor Veranstalter ist // spätestens 8 Tage nach der Veranstaltung // beim ChorVerband NRW //

Informationen zu den GEMA-Anmeldungen gibt es hier


Meldung der Mitgliederzahlen

// Bestandserfassung // ab 1. Januar bis spätestens 31. März // online unter www.cvnrw.de/login/ //


Anträge auf Projektförderung

// Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen // Tages- und  Wochenend-Seminare // bis zum 30. September des Vorjahres // beim ChorVerband NRW // Richtlinien & Formulare //


Abrechnung von Fördermitteln

// Verwendungsnachweise // bis spätestens 4 Wochen nach Ende des bezuschussten Seminars // Dezember-Seminare bis zum 21.12. // beim ChorVerband NRW // Formulare //


Zuschussanträge

// Bezuschussung von Instrumenten, Noten u.ä. // bis zum 30. September des laufenden Jahres // beim ChorVerband NRW // Richtlinien & Infos //


Versicherungen

// Für Mitglieder im Chorverband Düsseldorf besteht eine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages des Deutschen Chorverbandes mit der ARAG Versicherung. // Daneben besteht eine Unfallversicherung für Chorsänger/innen im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages des ChorVerbandes NRW mit der LVM Versicherung. // Informationen //


Öffentlichkeitsarbeit

// Für Mitglieder im Chorverband Düsseldorf steht eine Handreichung zur Öffentlichkeitsarbeit im Chor zur Verfügung, die ausführliche Hinweise und Tipps für eine gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit enthält. //

 

Diese Handreichung erhalten Sie auf Anfrage bei der Geschäftsstelle.


Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Chorverband Düsseldorf e.V. – Geschäftsstelle
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